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Privat oder gesetzlich?

Es gibt zahlreiche gute Gründe, sich für eine private Barmenia-Krankenversicherung zu entscheiden. Für Sie haben wir hier wichtige Unterschiede zwischen der GKV und einer Barmenia-PKV sowie deren Auswirkungen dargestellt.

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Die GKV ist für die meisten Versicherten eine Pflichtversicherung. Nicht Versicherungspflichtige können als freiwillige Mitglieder in der GKV bleiben oder aber zur PKV wechseln. Durch die Einführung (zum 01.04.2007) der so genannten Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern mit der letzten Gesundheitsreform wurde der Kreis derer, die sich frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, weiter eingeschränkt.In der PKV ist jeder freiwillig versichert. Privatversicherte wählen den Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen aus. Mit dem Umfang ihres Versicherungsschutzes beeinflussen sie auch ihre Beitragshöhe.
Neuregelung:
Seit dem 01.01.2011 ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung wieder nach nur einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich. Mit dieser Neuregelung wird die Rechtslage, die vor dem 01.04.2007 galt, wieder hergestellt, wonach die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Bei der Barmenia haben Sie die Wahl:
Ein großes Spektrum an Krankenversicherungstarifen, vom preiswerten Versicherungsschutz bis zu einer „First Class“-Absicherung. Verschiedene Selbstbehalte, mit denen Sie Beitrag sparen. Privates Krankentagegeld zur individuellen und bedarfsgerechten Absicherung des Verdienstausfalls.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Das Umlageverfahren, nach dem sich die gesetzliche Krankenversicherung finanziert, soll im Idealfall mit allen im Kalenderjahr eingezahlten Beiträgen alle im selben Jahr erbrachten Leistungen decken.
Anders gesagt: Die Gelder, die eingehen, werden wieder ausgegeben. Alterungsrückstellungen werden nicht gebildet. Wenn es in absehbarer Zeit auf Grund demographischer Veränderungen immer weniger Beitragszahler gibt, die immer mehr Ältere mitfinanzieren müssen, gerät dieses System an seine Grenzen!

Die insgesamt zehn (!) Gesundheitsreformen allein seit 1989 haben nicht zu einer nachhaltigen Stabilisierung des Finanzierungssystems der GKV beigetragen.
Mit dem so genannten Anwartschaftsdeckungsverfahren ist die PKV generationengerecht und nachhaltig finanziert. Durch Bildung von Alterungsrückstellungen sorgen privat Versicherte selbst für ihre mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten vor.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Der Beitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen des Versicherten und vom Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse. Die maximale Höhe, bis zu der der Beitrag erhoben wird, richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Seit 01.01.2011 beträgt der einheitliche allgemeine Beitragssatz 15,5 % für alle Krankenkassen. Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben.
Unabhängig von der Höhe des Einkommens richtet sich der Beitrag in der PKV nach dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, dem Geschlecht, dem Alter sowie dem Gesundheitszustandes bei Versicherungsbeginn (Äquivalenzprinzip).

Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen, also etwa die Kosten von „Bagatellerkrankungen“ selbst tragen, erstattet Ihnen die Barmenia Beiträge zurück – bis zu 6 Monatsbeiträge bei Einzeltarifen (mit ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen), bzw. bis zu 3 Monatsbeiträge bei Kompakttarifen. Das senkt die Beitragsbelastung für Sie zusätzlich.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
In der GKV gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die Einfluss auf den Beitragssatz haben können, wie die Kosten des medizinischen Fortschritts und die gesamtwirtschaftliche Lage (Anzahl der Beschäftigten = Beitragszahler).

Aber der Beitrag wird auch steigen, wenn aufgrund der demographischen Veränderungen immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren.

Besserverdienende müssen mit einer regelmäßigen Beitragserhöhung durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze rechnen. Und außerdem: Auch Leistungskürzungen sind indirekte Beitragserhöhungen.
Auch in der PKV kommt es zu Beitragserhöhungen. Wichtigste Ursachen sind Kostensteigerungen, medizinischer Fortschritt und höhere Inanspruchnahme von Leistungen.

Auch die weiterhin steigende Lebenserwartung kann dazu führen, dass Beiträge in der PKV „nachkalkuliert“ und ggfs. angepasst werden müssen.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
GKV-Versicherte sind auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt, der – wie in der Vergangenheit schon oft geschehen - vom Gesetzgeber jederzeit gekürzt werden kann.

Eine Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte möglich. Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker (= keine Ärzte) werden nicht übernommen.

In jedem Quartal ist eine Praxisgebühr zu bezahlen, in vielen Bereichen (z.B. Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel) gibt es außerdem zum Teil hohe Eigenbeteiligungen.
In der PKV bleiben die Leistungen garantiert – über die gesamte Vertragsdauer.

Innerhalb des Barmenia-Tarifangebotes können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes eigenverantwortlich selbst bestimmen:

Vom preisgünstigen Versicherungsschutz bis zur First-Class-Versorgung. Ihren Arzt, Ihr Krankenhaus oder sonstige Heilbehandler suchen Sie sich selbst aus.

Je nach Tarif gibt es auch hier Erstattungshöchstgrenzen, z. B. für bestimmte Hilfsmittel, die i.d.R. erheblich höher liegen als die in der GKV.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Nach dem Sachleistungsprinzip der GKV erhalten Sie keine Rechnung, sondern alle Leistungen werden von der Krankenkasse an Ärzte, Krankenhäuser usw. bezahlt.

Eine Kostenkontrolle ist so für die Versicherten nicht möglich. Seit dem 01.01.2004 die Möglichkeit, in der Praxis eine Patientenquittung zu verlangen.

Da gesetzlich festgelegt wird, dass pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der GKV nur eine bestimmte Geldmenge ausgegeben werden darf (Budgetierung), decken die Zahlungen der Kassen bei vielen niedergelassenen Ärzten inzwischen kaum mehr als die laufenden Kosten.
In der PKV gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip:

Sie selbst sind Vertragspartner Ihres Arztes, des Krankenhauses oder Ihres sonstigen Heilbehandlers.

Die Leistungsabrechnung ist für Sie transparent, da Sie selbst die Rechnung erhalten, die Sie dann überprüfen und zur Erstattung an die Barmenia weiterleiten.

Bei einer Krankenhausbehandlung rechnen wir die Kosten in der Regel direkt mit dem Krankenhaus ab (Kostenübernahmeerklärung).

Eine Budgetierung oder Rationierung von Leistungen gibt es bei der Barmenia und in der PKV nicht!
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Gern wird die gesetzliche Krankenversicherung als das einzig solidarische System dargestellt, weil die Beitragshöhe einkommensabhängig ist und Besserverdienende solidarisch Personen mit geringerem oder ohne Einkommen mitfinanzieren, so wie jüngere Beitragszahler ältere Versicherte.

Fraglich aber ist, ob Solidarität auch dann noch gegeben ist, wenn demnächst immer weniger (junge) Beitragszahler für immer mehr (meist ältere) Leistungsbezieher aufkommen sollen.
Auch private Krankenversicherungen sind solidarisch!

Gemeinsam mit der GKV sichert die PKV ein hochwertiges Gesundheitssystem für alle. Einen besonderen Anteil daran hat die PKV dadurch, dass sie für viele medizinische Leistungen höhere Honoraren und Preise zahlt.

Diese Mehrzahlungen von über 10 Milliarden Euro (2008) fließen in eine gemeinsame Versorgungsstruktur (Ärzte, Krankenhäuser etc.): Schafft sich eine Praxis mit den finanziellen Aufwendungen der Privatversicherten neue Geräte an, kommen diese allen Patienten der Praxis zugute.

Die PKV kompensiert damit zumindest teilweise die Folgen der Budgetierung in der GKV. Ohne privat versicherte Patienten – erklären viele Ärzte – könnten sie ihre Praxis nicht erhalten.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Derzeit zahlen Rentner in der GKV auf ihre Renten und Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Kasse. Der freiwillig versicherte Rentner zahlt diesen Satz auch auf alle sonstigen Einkommen, z. B. Mieteinnahmen und Kapitalerträge!

Die Beiträge der gesetzlich versicherten Rentner decken i.d.R. nicht die Kosten, die durch ihre Behandlung entstehen. Die Folge ist ein stetig wachsender Finanzierungsbedarf durch immer weniger erwerbstätige Versicherte.

Heute ist jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre, im Jahr 2050 wird ein Drittel 60 Jahre oder älter sein und die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre.

Für die umlagefinanzierte GKV bedeutet das: Immer mehr älteren (i.d.R. höhere Kosten verursachenden) Versicherten stehen immer weniger junge Beitragszahler gegenüber.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung enthalten von Beginn an einen Sparanteil, die Alterungsrückstellung. Damit wird Vorsorge getroffen für mit zunehmendem Alter in der Regel steigende Gesundheitskosten.

Seit 1992 wird aus den erwirtschafteten Überschüssen eine zusätzliche Rückstellung gebildet, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Beitragserhöhungen ab Alter 65 verwendet wird. Alterungsrückstellung und zusätzliche Rückstellung für das Alter bilden damit das Fundament für stabile Beiträge im Alter.

Darüber hinaus trägt der gesetzliche Zuschlag, der seit dem 01.01.2000 von allen Privatversicherten zu zahlen ist, dazu bei, dass ältere Versicherte noch mehr entlastet werden.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
In der GKV beträgt das höchstmögliche Krankengeld 70 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2014: 4.050,00 EUR monatlich) entstehen so große Lücken.

Die Leistungsdauer ist begrenzt auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.
Nur in der privaten Krankenversicherung ist eine wirklich bedarfsgerechte Absicherung des Verdienstausfalls bei Krankheit oder Unfall möglich.

Die Barmenia Krankentagegeld-Versicherung bietet Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl hinsichtlich der Höhe, als auch in der Wahl der Karenzzeit (der Zeit bis zum Beginn der Leistung).
Die Leistungsdauer ist nicht begrenzt.
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Viele Komponenten, die GKV-Versicherten jetzt als so genannte Wahltarife angeboten werden, sind "Erfindungen" der PKV: Selbstbehalttarife, Tarife für Beitragsrückerstattung, Kostenerstattungstarife.

Aber: Die GKV-Wahltarife halten nicht, was sie versprechen, denn sie können einseitig von der GKV gekündigt werden, wenn sich der Tarif nicht trägt.

Und: Die gesetzlichen Krankenkassen vertreten den Standpunkt, dass der Abschluss eines Wahltarifes auch die freiwillig Versicherten 1 bzw. 3 Jahre an das GKV-System bindet. Fazit: "Wo privat draufsteht, ist am Ende doch nur gesetzlich drin" (Wirtschaftswoche 31.03.08)
Angebote zur Absicherung von Leistungen, die Ihnen persönlich wichtig sind – das ist die ureigenste Spezialität der PKV.

So bieten private Krankenversicherungstarife eine große Auswahl an Differenzierungsmöglichkeiten, was die Leistungswahl betrifft. Das gilt sowohl für privat Vollversicherte, aber natürlich auch für gesetzlich Versicherte, die den gesetzlichen Grundschutz ergänzen möchten.

Sie selbst setzen Ihre individuellen Prioritäten im Ambulanten, Stationären und im Zahnbereich!

Die PKV hat die besseren "Wahltarife"!

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenze; Altersgrenze bei Kindern) beitragsfrei mitversichert.In der PKV wird für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben, auch für Kinder. Das ist – isoliert betrachtet - in der "Familienphase" eines Paares u. U. teurer als in der GKV.

Auf einen ganzen "Lebenszyklus" gesehen, wird ein Mehrbeitrag in der PKV während der Familienphase i.d.R. durch Beitragsersparnisse vor und nach dieser Zeit ausgeglichen. Insbesondere, wenn man zum Beitrag der GKV die Kosten für private Ergänzungsversicherungen für alle Familienmitglieder hinzurechnet.

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